DLF 6.11.19 Länderzeit Krankenhausstrukturplanung LINK zur Sendung
Wer den Beitrag hört, denkt zusammengefaßt: Pflegenotstand und Patientenwohl als Thema nutzen um noch mehr Geld den Aktionären zu erwirtschaften, den GKV's einzusparen, PK's auf die Reise zu schicken (Krankenpfleger sind doch keine Wanderarbeiter! Vom Gehalt her schon!). Ökonomisierte Pflege weiter voranbringen auf dem Rücken der Pflege: Krankenhausschließung zur Verkleinerung des Angebotes von Pat.-Versorgung (weniger Ausgaben für GKV, weniger Kritik des MDK, mehr PK's müssen zum Einsatzort reisen … bzw suchen andere Jobs und gehen der Pflege verloren)
Jesn Spahn will Krankenhausschließungen. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen CDU (ehem. Patientenbeauftragter) will Krankenhausplanung sektorübergreifend, Fallzahlorientiert mit dem Vorwand zur Erhöhung von Qualität, Patientenwohl.
DRG und Fallzahl gesteuerte Zahkung funktioniert nicht wegen hoher Grundkosten, Standzeitenkosten, die nicht bei geringer Fallzahl zusammenkommen.
Auch Laumann will Krankenhäuser schließen unter anderem auch mittels Erhöhung der 20 min Anfahrtahrtszeit des RTW auf 30 min – was nicht praktikabel ist, da es dann noch mehr RTW's mit Besatzung geben muß.
Zusammenhänge, die Propagandaeffekte haben (sollen)
DLF.de nachrichten um ca. 12 Uhr, Samstag, 13.10.2018: im Radiosender on air: bundesregierung will Wohnungsbau ankurbeln durch auf den Immobilienmarkt Werfen von Grundstücken. Konkrete Zahlen waren zu hören.
Die Nachricht ist nirgendwo nachzulesen im DLF online!
Recherche ergibt, auf Verweis kann mann lesen: »Neue Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) am 27. September 2018 in Kraft gesetzt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 26. September 2018 die „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ in der Fassung vom 29. August 2018 beschlossen, die auf die aktuellen politischen Zielvorstellungen und den geänderten Haushaltsvermerk 60.3 abgestimmt ist und die Einzelheiten zum Erstzugriff / Direktverkauf sowie zu den Verbilligungsmöglichkeiten von entbehrlichen Liegenschaften regelt. Hierdurch wird die Attraktivität des Liegenschaftserwerbs für Länder und Kommunen, insbesondere für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus, erhöht. Darüber hinaus wurde zugunsten der Kommunen eine Weiterveräußerungsmöglichkeit an private Dritte (z.B. Wohnungsbauinvestoren) ohne Rückzahlungspflicht bei Weitergabe der Verbilligung geschaffen, soweit sich die Kommune des Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszweckes bedient.«
Das Gesamtvolumen der gewährten Nachlässe auf den Verkehrswert ist nach wie vor auf einen Betrag von insgesamt 100 Mio. € beschränkt. Für die Gewährung von Verbilligungen beim Verkauf von Grundstücken für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus gilt diese Begrenzung nicht.«
ALSO: Private Immobilienkäufer sind gar nicht gemeint! Die Nachricht stammt vom September 2018 Fake NEWS also, irrenführende Nachricht für schnell Hörer
CDU, Schäuble nennt Merkel „nicht mehr so unbestritten“ auf dlf.de Seite
Sonntag, 14.10.2018 Wahlen in Bayern, schlechtes Abschneiden sehen Prognosen vorher schon seit Wochen mit fallender Tendenz