Pflegegesetze

Sozialgesetzbuch

SGB 5 Gesetzliche Krankenversicherung

SGB 6 Gesetzliche Rentenversicherung

SGB 7 Gesetzliche Unfallversicherung

SGB 8 Kinder- und Jugendhilfe

SGB 9 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

SGB 10 Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten

SGB 11 Soziale Pflegeversicherung

SGB 12 Sozialhilfe


SGB 5, § 37 Häusliche Krankenpflege

1) Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird
1a) die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

2) als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; der Anspruch umfasst verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen auch in den Fällen, in denen dieser Hilfebedarf bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit
2a) umfasst auch die ambulante Palliativversorgung

3) Anspruch nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Kranken in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann

4) oder dem Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten

5) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 3 ergebenden Betrag

SGB 11, § 42 Kurzzeitpflege 8 Wochen/Jahr 
1) für eine Übergangszeit im Anschluß an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen 

2) in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen:

SGB 11, § 14 Pflegebedürftigkeit

SGB 7 § 9 Berufskrankheit


2. Aktivierend therapeutische Pflege in der Geriatrie und in der frührehabilitativen Neurologie. 


oh, 2020